Elterliche Sorge
Grundsätzlich hat die Scheidung keine Auswirkungen auf das gemeinsame elterliche Sorgerecht für gemeinsame Kinder.
Besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens ein alleiniges Entscheidungsrecht.
Das Sorgerecht kann jedoch auf Antrag einem Ehegatten übertragen werden, wenn
-der andere Elternteil zustimmt und das Kind nicht widerspricht oder
-das alleinige Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht.
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Gericht auch von Amts wegen über das Sorgerecht entscheiden.
Bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten soll in einem sog. beschleunigten Verfahren entschieden werden.