Beratung
Wir beraten Sie gerne bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme. Unsere vorsorgende Beratung zielt darauf ab, Ihnen rechtliche Konflikte zu ersparen. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen. Im Anschluss daran wird die Sach- und Rechtslage erörtert und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise besprochen.
Vertragsgestaltung
Bei der Gestaltung und Formulierung von Verträgen aller Art (z.B. Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Bürgschaftsverträge,…) stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Wir übernehmen auf Wunsch auch die gesamte Erstellung des Vertrages.
Außergerichtliche Vertretung
Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche mit dem Ziel, Ihre Rechte durchzusetzen, ohne ein langwieriges und kostenträchtiges gerichtliches Verfahren einleiten zu müssen.
Hierzu begründen wir Ihren Anspruch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und fordern den Anspruchsgegner in Ihrem Namen auf, den geltend gemachten Anspruch zu erfüllen. Wir führen für Sie die Korrespondenz mit der Gegenseite und führen die erforderlichen Verhandlungen. Über den jeweiligen Sachstand und die die weiteren Entwicklungen werden Sie laufend informiert.
Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren findet in der Praxis eine häufige Anwendung, da es ein geeignetes Mittel sein kann, eine Geldforderung auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise durchzusetzen. Das Mahnverfahren wird sehr häufig gewählt, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Antragsgegner Einwendungen gegen die Forderung erheben wird. So kann ein langes und aufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden.
Auf Grundlage eines entsprechenden Antrages wird vom Gericht ein Mahnbescheid erlassen, der dem Antragsgegner förmlich zugestellt wird. Gegen diesen Mahnbescheid kann der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, wenn er die geltend gemachte Forderung bestreitet.
Sollte er keinen Widerspruch einlegen, kann der Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen, der dann vom Gericht zugestellt wird. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Nach Ablauf dieser Frist hat der Vollstreckungsbescheid die gleichen Wirkungen wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil in einem Klageverfahren. Aufgrund des Vollstreckungsbescheides kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Sollte der Antragsgegner jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben, wird das Mahnverfahren, nach einem entsprechendem Antrag, in ein gerichtliches Verfahren übergeleitet.
Gerichtliche Vertretung
Wir übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht. Leider läßt sich vielfach ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht vermeiden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Sie vor dem Amtsgericht nicht von einen Rechtsanwalt vertreten werden müssen. Bei solchen Verfahren können sie selbst den Prozess führen und Anträge stellen. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um Fehler bei der Prozessführung zu vermeiden.
Vor dem Landgericht hingegen herrscht Anwaltszwang. Sie müssen sich also durch einen Anwalt vertreten lassen. Die Zuständigkeit des Landgerichts beginnt in der Regel ab einem Streitwert von über 5.000,00EUR.
Terminsvertretung
Auch kurzfristige Termine vor den Gerichten in Berlin und näherer Umgebung (Details)
Blog
In unserem Blog informieren wir Sie über Aktuelles, Wissenswertes und auch Kurioses aus der Rechtsprechung. zum Blog