Forderungseinzug / Inkasso

Sie haben einen Schuldner, der auf Ihre Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht reagiert und keine Zahlungen leistet?

Wir unterstützen Sie bei der Einziehung Ihrer offenen Forderungen

Befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug (§ 286 BGB), ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Ein solcher Schadenersatzanspruch umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung. 

Ist der Schuldner zahlungsfähig und nur zahlungsunwillig, kann die Einziehung der Forderung mit keinen Kostenfolgen verbunden sein. Der Schuldner ist zur Erstattung aller angefallenen Kosten verpflichtet. Bei erfolgreicher Einziehung der Forderung fallen Ihnen somit keine Kosten an !

Wir übernehmen für Sie die erforderliche Korrespondenz mit dem Schuldner und leiten die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein, z.B.:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderung
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • Zahlungsklage
  • Zwangsvollstreckung
  • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Insolvenzantrag

  nähere Informationen

 

Nutzen Sie für eine schnelle Beauftragung und Mandatsübernahme unser

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Für ein schnelles und effektives Forderungsinkasso



Telefon: 030 – 881 40 40
Telefax: 030 – 882 59 17
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